Einspruch oder kein Einspruch? Grundsteuerbescheid prüfen mit dem LAMA-Grundsteuerrechner
Die Grundlagen: Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid
Festlegung der kommunalen Hebesätze erst 2024: Grundsteuer im „Blindflug“?
Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid: Verfassungswidrige Berechnungsmodelle?
Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid: Falsche Angaben beim Finanzamt?
Einspruch einlegen: Wie das geht und warum es schnell gehen muss
Grundsteuerbescheid prüfen? Mit dem kostenlosen LAMA-Grundsteuerrechner bist du dabei. Noch keine Grundsteuer eingereicht? Dann nutz’ das LAMA Online-Tool und lasse dir auch gleich Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag berechnen.
Du bist eine:r der Eigentümer:innen von 36 Millionen Immobilien in Deutschland und hast deine Grundsteuererklärung schon abgegeben? Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid liegen schon vor? Prüfe die gemachten Angaben ganz genau, denn schon kleine Fehler können teuer zu stehen kommen. Stimmt etwas mit dem Grundsteuerbescheid nicht? Dann solltest du schnell Einspruch einlegen. Warum du damit wohl nicht allein sein wirst, erfährst du in diesem Artikel.
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Die Grundlagen: Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid
Wenn du deine Grundsteuererklärung 2022 fristgemäß bis Ende Januar 2023 eingereicht hast, schickt das Finanzamt anschließend zwei Dokumente nach Hause: Den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Diese beiden Bescheide gibt es aber nicht in allen Bundesländern.
Hast du eine Immobilie in Hamburg, Bayern oder Niedersachsen, bekommst du statt eines Bescheids über den Grundsteuerwert einen über den sogenannten Grundsteueräquivalenzbetrag. In Hessen gibt es nur den Grundsteuermessbetrag, in Berlin musst du auf beide Bescheide bis 2024 warten und bis dahin allein mit dem Grundsteuerwertbescheid Vorlieb nehmen, Hamburg verschickt Grundsteuermessbescheide voraussichtlich frühestens im Herbst 2024.
Die (im Regelfall) beiden Dokumente bilden die Grundlage für die endgültige Festlegung des Grundsteuerbetrags. Den teilt dir das Finanzamt in einem dritten Dokument mit: dem Grundsteuerbescheid.
Wie hoch die Steuer im Endeffekt sein wird, entscheidet sich aber erst 2024. Bis dahin müssen die ca. 11.000 deutschen Kommunen und Gemeinden den Hebesatz festgelegt haben, der die dritte Säule der Grundsteuer bildet. In Ausnahmefällen dürfen die Hebesätze sogar erst im ersten Halbjahr 2025 festgesetzt werden.
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Festlegung der kommunalen Hebesätze erst 2024: Grundsteuer im „Blindflug“?
Genau genommen gibst du also eine Erklärung für eine Steuer ab, von der du noch nicht wissen kannst, wie hoch sie ausfallen wird. Steuerberater Oliver Hagen hat gegenüber dem Spiegel deshalb von einem „Blindflug“ gesprochen. Er rät Eigentümer:innen schon aus diesem Grund, unbedingt Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen. Und es gibt noch weitere Gründe:
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Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid: Verfassungswidrige Berechnungsmodelle?
In Baden-Württemberg klagen der Bund der Steuerzahler und drei weitere Verbände gegen das dort eingesetzte Berechnungsmodell, mit dem BaWü wie einige andere Bundesländer vom einheitlichen Bundesmodell abweicht. Aber auch gegenüber dem Bundesmodell raten Experten Immobilieneigentümer:innen zum Einspruch.
Denn abgesehen davon, dass das System zu kompliziert sei, erlaube es keine „gleichheitsgerechte“ Bewertung, „insbesondere die Bodenrichtwerte sind zu ungenau“, beklagt etwa Verfassungsrechtler Professor Gregor Kirchhof im Focus. Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nämlich unabhängig von der Art der Gebäude und stellt damit die Grundsteuer für Großbauten auf eine Stufe mit kleinen Häuschen.
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Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid: Falsche Angaben beim Finanzamt?
Der wichtigste Grund, warum du den Grundsteuer(wert)bescheid genau prüfen solltest, sind falsche Angaben. Insbesondere bei Bodenrichtwert, Bezugsfertigkeit, Wohn- und Grundstücksfläche sowie – gerade bei den lageabhängigen Berechnungsmodellen in Hamburg, Hessen und Niedersachsen – beim Standort der Immobilie können vermeintlich kleine Fehler große Auswirkungen haben.
Gibt es falsche Angaben im Grundsteuerbescheid, solltest du keine Zeit verlieren und Einspruch einlegen.
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Einspruch einlegen: Wie das geht und warum es schnell gehen muss
Um einen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen, genügt eine formelle Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Hier findest du ein Musterschreiben zum Bundesmodell, hier eines zugeschnitten auf Baden-Württemberg.
Wichtig: Du musst innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, sonst werden die Bescheide automatisch gültig. Sind Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbetrag einmal bestandskräftig, wird es schwer, gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid 2024 vorzugehen.
Und keine Sorge: Aus einem abgelehnten Einspruch entsteht dir kein Nachteil.
Mehr zum Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid findest du im LAMA Ratgeber.
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Grundsteuerbescheid prüfen? Mit dem kostenlosen LAMA-Grundsteuerrechner bist du dabei. Noch keine Grundsteuer eingereicht? Dann nutz’ das LAMA Online-Tool und lasse dir auch gleich Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag berechnen.
Du willst dem Finanzamt sicherheitshalber auf die Finger schauen? Verständlich, schließlich hast du ein Recht auf eine korrekt berechnete Grundsteuer. Damit du dir bei der Berechnung allerdings nicht den Kopf zerbrechen musst, bieten wir eine entspannte Lösung an: Den LAMA-Grundsteuerrechner.
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Mit ein paar Klicks gehst du gemeinsam mit LAMA noch einmal alle Angaben durch und gleichst das Ergebnis mit dem des Finanzamts ab. Findest du Fehler, kannst du diese über einen rechtzeitigen Einspruch korrigieren.
Wie war das mit der Wohnfläche? Alles richtig berechnet? Wenn du unsicher bist, kannst du auch diese Angaben noch einmal prüfen – mit dem LAMA Wohnflächen-Rechner.
Du bist spät dran mit der Grundsteuererklärung 2022? Dann nutze das Grundsteuer-Tool der Kanzleien HSB Steuerberater und Gansel Rechtsanwälte: LAMA führt dich im interaktivem Frage-Antwort-System durch die Erklärung, prüft deine Angaben und übermittelt die Erklärung rechtssicher ans Finanzamt. (Button: „Grundsteuererklärung jetzt erledigen!“)
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Mehr Infos zur Grundsteuer findest du in unserem LAMA-Ratgeber.