Bodenrichtwert Grundsteuer
LAMA-Wissen zur Grundsteuerreform 2025
Wird die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 noch verlängert?
- Der Bodenrichtwert: Die Besteuerungsgrundlage für Dein Grundstück
- Warum Du den Bodenrichtwert für Deine Grundsteuererklärung brauchst – oder auch nicht
- Übersicht: Dieser Bodenrichtwert gilt in Deinem Bundesland und für Dein Grundstück
- Keine Lust, um die Fristverlängerung zu bibbern und Mahnungen oder Strafzahlungen in Kauf zu nehmen? Lass LAMA Deine Grundsteuererklärung machen – einfach, schnell und günstig.
Melde Dich jetzt an und lass Dir rechtzeitig Deine Grundsteuererklärung erstellen!
Ab 2025 greift die neue Grundsteuerreform. Die Reform wurde beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte Einheitswert-System 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, weil die Berechnungsmaßstäbe nie angepasst und gleichartige Grundstücke unterschiedlich bewertet wurden. Bis zur Einführung der Grundsteuerreform 2025 müssen in Deutschland noch in diesem Jahr rund 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Dafür braucht es die Grundsteuererklärung, die Du als Immobilienbesitzer:in noch bis zum Oktober 2022 einreichen kannst. Den Finanzämtern graut schon vor dem „Bürokratiemonster“ – aber mit LAMA brauchst Du Dir keine Sorgen machen.
1. Was ist der Bodenrichtwert – und was hat er mit der Grundsteuer zu tun?
Der Bodenrichtwert (auch: Grundstückswert) ist in Deutschland die Grundlage zur Besteuerung von unbebautem Grund und Boden. Er wird in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben. Basis für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die durchschnittlichen Kaufpreise, die in einer bestimmten Zone (Landkreis, Kommune, Bezirk oder Straße) für Grundstücke gleicher Nutzung werden sowie der sogenannte Entwicklungsstand. Dieser setzt sich zusammen aus Daten zur Lage, dem Erschließungsgrad, den zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten, der Form und der Größe Deines Grundstücks sowie der vorgesehenen Nutzung (privat oder gewerblich).
Wie der Name schon sagt, ist der Bodenrichtwert aber nur ein Richtwert – das heißt, er dient nur zur Orientierung. Denn wie hoch der tatsächlich auf dem Markt erreichbare Preis Deines Grundstücks (der sogenannte Verkehrswert) ist, wird durch andere Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel die (regionale) Nachfrage.
2. Warum Du den Bodenrichtwert für meine Grundsteuererklärung brauchst – oder auch nicht
Den Bodenrichtwert brauchst Du für Deine Grundsteuererklärung, wenn das Bundesland, in dem sich Deine Immobilie befindet, das Bundesmodell anwendet. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen benutzen jeweils ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer. Eine Übersicht der verschiedenen Bundesländer und der Modelle, die sie anwenden, findest Du auf unserer LAMA-Ratgeberseite.
3. Übersicht: Dieser Bodenrichtwert gilt in Deinem Bundesland und für Dein Grundstück
Der Bodenrichtwert wird in speziellen Bodenrichtwertkarten veröffentlicht. Wir haben Dir eine Übersicht über die verschiedenen Portale der Bundesländer zusammengestellt. Neben dem Quadratmeterpreis findest du auf diesen Karten folgende Kürzel:
„W“ steht für „Wohnbaufläche“ „MK“ steht für „Kerngebiet mit gemischter Nutzung“ (Gewerbe, Wohnen, Gastronomie) „M“ steht für „gemischte Baufläche“ „GE“ steht für „Gewerbegebiet“
- Bodenrichtwertkarte für Baden-Württemberg
- Bodenrichtwertkarte für Bayern
- Bodenrichtwertkarte für Berlin
- Bodenrichtwertkarte für Brandenburg
- Bodenrichtwertkarte für Bremen
- Bodenrichtwertkarte für Hamburg
- Bodenrichtwertkarte für Hessen
- Bodenrichtwertkarte für Mecklenburg-Vorpommern
- Bodenrichtwertkarte für Niedersachsen
- Bodenrichtwertkarte für Nordrhein-Westfalen
- Bodenrichtwertkarte für Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwertkarte für Saarland
- Bodenrichtwertkarte für Sachsen-Anhalt
- Bodenrichtwertkarte für Sachsen
- Bodenrichtwertkarte für Schleswig-Holstein
- Bodenrichtwertkarte für Thüringen
4. Keine Lust, um die Fristverlängerung zu bibbern und Mahnungen oder Strafzahlungen in Kauf zu nehmen? Lass LAMA Deine Grundsteuererklärung machen – einfach, schnell und günstig.
Du bist Immobilienbesitzer:in und musst bis zum Oktober 2022 Deine Grundsteuererklärung einreichen? Du hast aber keine Lust auf die Steuersoftware ELSTER und suchst nach einem einfachen und unkomplizierten Weg, wie Du Deine Grundsteuer online einreichen kannst? Dann lass das LAMA machen. Die Steuer- und Rechtsexperten der Kanzlei HSB Steuerberater und der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG haben mit LAMA ein Online-Portal entwickelt, das Dein Immobilienmanagement revolutioniert – und das für nur 39,90 Euro.
Alles, was Du mit LAMA für Deine Grundsteuererklärung 2022 tun musst, ist ein paar Schritt-für-Schritt-Fragen zu Deiner Immobilie zu beantworten. Alles Weitere übernimmt LAMA: Wenn die Angaben in Deiner Grundsteuererklärung geprüft und gegebenenfalls vervollständigt sind, kannst Du Deine Grundsteuererklärung mit LAMA auch gleich mit einem Klick online einreichen lassen.
Du hast noch weitere Fragen zur Grundsteuererklärung und LAMA? Dann wirf einen Blick auf unsere FAQ-Seite oder schau Dich auf unserer Ratgeber-Seite um.
Melde Dich jetzt an und lass Dir rechtzeitig Deine Grundsteuererklärung erstellen!