Günstig und schnell
Grundbuchauszug
beantragen
- Kein mühsamer Gang zum Grundbuchamt – erledige alles bequem von zu Hause
- Für verschiedene Anlässe von A wie Anschlussfinanzierung bis Z wie Zwangsversteigerung
- Keine versteckten Kosten
- Minimale Wartezeit durch digitale Beantragung & Versand
So funktioniert der LAMA-Grundbuchauszug-Service:
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Du gibst alle notwendigen Daten, wie zu deiner Person und Immobilie, ein.
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Wir beantragen für dich den Grundbuchauszug.
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Du erhältst von uns einen digitalen Auszug per E-Mail.
Du möchtest eine Immobilie erwerben oder verkaufen? Dann ist der Grundbuchauszug unerlässlich. Das beim Amtsgericht geführte Grundbuch vereint alle nötigen Informationen über das Grundstück, um das es geht: Rechte, Belastungen, Eigentümer. So können sich potentielle Käufer schon vorab ein Bild machen, was sie beim Kauf erwartet. Banken und Sparkassen benötigen den Auszug zudem, um vor der Finanzierung die Eigentumsverhältnisse zu klären. Auch als Mieter kannst du einen Grundbuchauszug beantragen, um dir Klarheit über den Eigentümer der Immobilie zu verschaffen.
Das Grundbuch gliedert sich in mehrere Bereiche: Im Bestandsverzeichnis stehen sämtliche allgemeine Angaben zum Objekt: Größe, Lage, Flurstück, Maße. Sie entsprechen den Daten, die im Katasteramt eingetragen sind. Abteilung 1 macht über sämtliche Eigentumsverhältnisse vertraut: Gibt es etwa eine Erbfolge oder eine Eigentümergemeinschaft? In Abteilung 2 findest du alles zu Lasten und Beschränkungen: Hat ein Dritter Wegerecht? Dürfen Leitungen von Versorgern über das Grundstück laufen? Hat ein anderer Wohnrecht? Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden werden schließlich zusammengefasst unter Grundpfandrechte in Abteilung 3 eingetragen.
Es kann sein, dass einige Rechte oder Belastungen am Grundstück über die Zeit obsolet werden, weil vielleicht eine dritte Partei ihr Wegerecht nicht mehr benötigt oder der Kredit getilgt wurde und die Bank daher ihren Sicherungsvermerk austragen lässt. Dann werden die Einträge gelöscht. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Eintrag tatsächlich entfernt, sondern nur unter- oder durchgestrichen wird. Zusätzlich erfolgt ein Vermerk, dass die Eintragung gelöscht ist.