Wer soll Deinen Einspruch erstellen?
Du beantwortest einfache Fragen zu deiner Immobilie und dem Bescheid des Finanzamtes.
Deine Eingaben werden geprüft.
LAMA erzeugt den Einspruch und übermittelt ihn rechtssicher ans Finanzamt.
Das Finanzamt entscheidet über Deinen Einspruch.
Stell‘ dir vor:
Du machst eine Steuererklärung für eine Steuer, deren Höhe Du überhaupt nicht kennst.
Unmöglich? Nein! Die neue Grundsteuer ist genau das: Eine Steuer im „Blindflug“. Da die rund 11.000 Gemeinden in Deutschland noch bis 2024 den Hebesatz der Grundsteuer neu festlegen können, wird auch erst dann die genaue Größe der zukünftigen Grundsteuer feststehen. Das ist ein Novum, denn bisher wissen Steuerpflichtige etwa wie bei der Einkommensteuererklärung stets, was an Steuerbelastungen auf sie zukommen. Deshalb raten Verfassungsrechtler und Steuerexperten schon jetzt zum vorsorglichen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid.
Wir bei LAMA machen das für Dich. Mit unserem Tool geht das ruckzuck. Einfach die Angaben aus dem Bescheid eingeben und schon sind wir für Dich in der Spur. Für nur 29,90 € erstellen wir Deinen persönlichen Einspruch - umgangssprachlich wird auch oft von Widerspruch gesprochen - und reichen ihn rechtssicher beim zuständigen Finanzamt ein.
Schön wär’s. Grundsätzlich gilt natürlich: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vor allem bei den vielen Daten, die im Grundsteuerwertbescheid stehen und aus der Erklärung übernommen wurden, solltest du lieber zweimal hinsehen. Stimmen Baujahr der Immobilie, Bodenrichtwert, Anzahl der Garagen, Flächen der Wohn- und Nutzbereiche? Schon eine falsche Zahl bringt das Kartenhaus zum Einsturz oder anders: Der Grundsteuerbescheid ist falsch. Deshalb solltest du mit dem Einspruch keine Zeit verlieren. Steuerprofis wie Oliver Hagen nehmen an, dass die Grundsteuer in vielen Fällen zu hoch berechnet wird. Aber: Eine Selbstprüfung ist nicht gerade einfach, vor allem, weil du nur einen Monat Zeit für einen Einspruch hast. Damit du dabei aber nicht den Kopf verlierst, bieten wir dir mit unserem LAMA-Grundsteuerrechner entspannte Hilfe an: Stimmt das Ergebnis nicht mit dem deines Steuerbescheides überein, kannst du dagegen vorgehen.
Auch bei der Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl können Fehler passieren. Einige Bundesländer nutzen andere Prozentsätze als das Bundesmodell von 0,031 Prozent: Das Saarland bewertet bebaute Grundstücke mit 0,034 Prozent, Sachsen gar mit 0,036 Prozent. Besitzt du Wohnraum, der staatlich gefördert wurde, kann die Steuermesszahl um 25 Prozent reduziert werden. Haben die Finanzbehörden bei ihrer Berechnung geschludert oder unkorrekte Basiswerte genommen, ist ein Einspruch das Mittel der Stunde.
Schnell sein lautet die Devise. Du musst innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, ansonsten werden die Bescheide automatisch gültig. Verpasst du die Frist, ist es nahezu unmöglich, dagegen vorzugehen. Dann steht die Steuerlast für die Immobilie für die nächsten sieben Jahre fest.
Das ist in jedem Falle ratsam. Verfassungs- und Rechtsexperten wie Professor Gregor Kirchhof stören sich aus vielen Gründen am Grundsteuergesetz des Bundes und Baden-Württembergs. Denn Immobilien spielen für die Bemessung keine Rolle. Doch eine Grundsteuer zu erheben, die nur auf Bodenrichtwerte und die Größe des Grundstücks schaut, nicht aber auf die Gebäude, die darauf stehen, ist gleichheits- und damit verfassungswidrig. Deshalb sollte unter Einhaltung der Monatsfrist Einspruch und im Anschluss Klage erhoben werden.
Bei einem Einspruch geht es nicht darum, überhaupt keine Steuer bezahlen zu müssen. Aber warum und in welcher Höhe du etwas an den Staat abführen musst, sollte gerecht und transparent sein. Und es gibt noch einen anderen Grund. Durch einen Einspruch stoppst du den Fristablauf, bekommst mehr Zeit für eine genauere Prüfung und kannst reagieren, sollten Gerichte in den kommenden Jahren Teile der Grundsteuerreform wieder kassieren und den Staat damit zu Änderungen zwingen.
Absolut nicht. Ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist kostenlos. Nur eine anschließende Klage vor einem Finanzgericht und eine eventuelle anwaltliche Vertretung verursachen Kosten. Sollten die Bearbeiter im Finanzamt bei der Prüfung deines Widerspruchs allerdings auf Angaben oder Zahlen stoßen, die sich als falsch herausstellen, dürfte sich der ursprüngliche Bescheid verschlechtern und du müsstest plötzlich mehr zahlen. Dann spricht man von einer „Verböserung“. Die müssen dir die Finanzbehörden aber vorab mitteilen. Dann hast du nämlich immer noch die Möglichkeit, den Einspruch zurückzunehmen – eine Verböserung tritt dann erst gar nicht ein.
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