Einspruch Grundsteuerbescheid
LAMA-Wissen zur Grundsteuerreform 2025
Wie kann ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag kann Einspruch eingelegt werden. Das ist vor allem dann nötig, wenn bei genauer Prüfung nach Erhalt Fehler gefunden wurden. Dann bleibt Ihnen ein Monat Zeit den Einspruch zu erheben. Verstreicht diese Frist, sind die beiden Bescheide rechtskräftig. Wer also erst auf den Grundsteuerbescheid im Jahr 2024 wartet, ist in der Regel zu spät und kann an der Grundsteuererklärung nichts mehr ändern.
Kostenloses Muster zum Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid herunterladen (Bundesmodell
Kostenloses Muster zum Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid herunterladen (Baden-Württemberg
Welche Bescheide erhalte ich nach Abgabe der Grundsteuererklärung?
Endlich fertig! Wer sich bereits durch den Daten-Dschungel der Grundsteuererklärung gekämpft hat, wird vorerst beruhigt aufatmen. Doch die Sache ist damit noch lange nicht abgeschlossen. Denn nach der Erstellung erhält man vom Finanzamt zunächst drei verschiedene Bescheide: Der Bescheid über den Grundsteuerwert, der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und der finalen Grundsteuerbescheid.
Der Grundsteuerwertbescheid
Bei bebauten Grundstücken fällt der Grundsteuerwertbescheid in der Regel ziemlich lang aus. Er enthält neben den Grundstücksdaten und den errechneten Grundsteuerwert auch dessen ausführliche Berechnung. Hier sollte man sorgfältig prüfen, ob die Daten aus der Grundsteuererklärung vollständig und richtig übernommen wurden. Wenn der Bodenrichtwert, das Baujahr der Immobilie, die Anzahl von Garagen, die gesamte Wohn- und Nutzflächer oder die Fläche des Grundstücks abweichen, sollten Sie umgehend handeln und Einspruch erheben.
Der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
In diesem Bescheid wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Je nach Bundesland oder Immobilienart kann der Prozentsatz anders ausfallen. So beträgt er in der Regel 0,031 Prozent für bebaute Grundstücke. In Sachsen liegt er gar bei 0,036 Prozent, während im Saarland für bebaute Flächen mit Wohnzweck 0,034 Prozent als Steuermesszahl bewertet werden.
Für unbebaute Grundstücke fallen andere Werte aus. Zudem kann die Steuermesszahl bei staatlich gefördertem Wohnraum nochmal um 25 Prozent reduziert werden.
Der Grundsteuerbescheid
Der finale Grundsteuerbescheid erreicht die Immobilienbesitzer in der Regel erst ab 2024. Erst darin erfahren Sie, wie viel Grundsteuer ab dem Jahr 2025 gezahlt werden muss. Zugleich enthält er auch die damit einhergehende Zahlungsaufforderung.
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