Der Grundsteuerhebesatz
LAMA-Wissen zur Grundsteuerreform 2025
Was ist eigentlich… der Grundsteuerhebesatz?
- Hebesatz? Was ist das überhaupt?
- Der Grundsteuerhebesatz: Die dritte Stufe zur Berechnung Deiner Grundsteuer
- Wie hoch ist Dein Grundsteuerhebesatz?
- Was sich mit der Grundsteuerreform ändert
- Grundsteuererklärung 2022? Lass das LAMA machen: Schnell, unkompliziert und schon ab günstigen 39,90 Euro.
Die Grundsteuerreform 2025 naht – schneller, als manche meinen. Denn schon ab 2022 müssen rund 36 Millionen Immobilien in ganz Deutschland neu bewertet werden. Du bist eine:r dieser Immobilienbesitzer:innen und musst auch zwischen 1. Juli und 31. Oktober Deine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ beim Finanzamt abgeben? Bei uns findest Du die wichtigsten Begriffe und Hintergründe zur Grundsteuer – und eine Möglichkeit, wie Du das ganze schnell und stressfrei hinter Dich bringen kannst.
1. Hebesatz? Was ist das?
Jedes Jahr (aufs Neue) legen die Kommunen in ihrer Haushaltssatzung einen Hebesatz fest, der dazu dient, die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer zu berechnen. Die Grundsteuer ist mit bis zu 15 Milliarden Euro pro Jahr eine der größten kommunalen Einnahmequellen. In der Corona-Krise 2020 haben viele Kommunen die Grundsteuer hingegen als Möglichkeit genutzt, ihre angespannten Haushalte zu sanieren. Wie aus einer Analyse der Beratungsfirma Ernest & Young hervorgeht, hat damals jede zehnte Kommune die Grundsteuer B angehoben.
Es gibt drei unterschiedliche Arten von Hebesätzen je nach Grundsteuer:
- Hebesatz Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Hebesatz Grundsteuer B: Bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht zur Land- oder Forstwirtschaft gehören.
- Hebesatz Grundsteuer C: Diese Steuer dürfen Kommunen ab 2025 für unbebaute, baureife Grundstücke erheben. Die Grundsteuer soll Spekulation entgegenwirken und helfen, Wohnraum zu schaffen.
Die ersten beiden Hebesätze müssen von den Kommunen verpflichtend festgelegt werden. Ob sie einen Hebesatz für die Grundsteuer C erhebt, kann jede Kommune für sich entscheiden.
2. Die dritte Stufe zur Berechnung Deiner Grundsteuer
Die Berechnung Deiner Grundsteuer erfolgt in drei Stufen. In der ersten Stufe wird der Grundsteuerwert (bis 2025: Einheitswert) Deines Grundstücks oder Gebäudes ermittelt, dann wird auf diesen Wert in der zweiten Stufe der Grundsteuermessbetrag angewendet. Im dritten und letzten Schritt wird dieser Betrag mit dem Hebesatz der Kommunen verrechnet.
Deine (neue, ab 2025 geltende) Grundsteuer berechnest Du also nach der folgenden Formel: Grundsteuerwert x Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Kommunen = Grundsteuer.
Liegt der Hebesatz Deiner Kommune beispielsweise bei 470 Prozent, multiplizierst Du das Produkt aus Grundsteuerwert und Steuermessbetrag mit dem Faktor 4,7, um Deine Grundsteuer zu erhalten.
3. Wie hoch ist Dein Grundsteuerhebesatz?
Das kommt ganz auf Deine Kommune an. Die Spanne reicht von 0 bis 1.050 Prozent. 2021 lag der deutschlandweite Durchschnitt bei 544 Prozent für die Grundsteuer B. Regional sind die Hebesätze in Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 595 Prozent am höchsten.
Stand Februar 2021 sahen die Hebesätze für die Grundsteuer B in ausgewählten deutschen Städten folgendermaßen aus:
Stadt | Hebesatz |
---|---|
Berlin | 810 % |
Schwerin | 695 % |
Dresden | 635 % |
Freiburg | 600 % |
Potsdam | 545 % |
Hamburg | 540 % |
München | 535 % |
Köln | 515 % |
Münster | 510 % |
Wiesbaden | 492 % |
Heidelberg | 470 % |
Erlangen | 425 % |
Quelle: Grundsteuerranking 2021, Haus & Grund Deutschland
4. Was ändert sich mit der Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform geht zurück auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, in dem das alte System der Grundsteuererfassung für verfassungswidrig erklärt wurde. Grund war der Einheitswert, der als Bewertungsgrundlage veraltet war dazu führte, das gleichartige Grundstücke und Gebäude unterschiedlich hoch besteuert wurden. Die Grundsteuerreform zielt daher in erster Linie darauf ab, den Einheitswert zu ersetzen, in diesem Fall mit dem sogenannten Grundsteuerwert.
Die Grundsteuerreform hat eigentlich keine Auswirkungen auf die anderen beiden Elemente der Steuererhebung. Allerdings können die Kommunen die Hebesätze anpassen, wenn sie eine erhebliche Mehrbelastung der Grundbesitzer:innen verhindern und das Grundsteuerniveau von vor der Reform erhalten wollen.
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