Einheitswertbescheid & Feststellungsbescheid zur Grundsteuer

LAMA-Wissen zur Grundsteuerreform 2025

Was ist eigentlich der Einheitswertbescheid bzw. Feststellungsbescheid?

  1. Wo bekommst Du den Einheitswertbescheid/Feststellungsbescheid her?
  2. Warum brauchst Du den Einheitswertbescheid/Feststellungsbescheid für deine Grundsteuererklärung?
  3. Welche Daten findest Du im Einheitswertbescheid/Feststellungsbescheid?
  4. Wann kannst Du Widerspruch gegen den Einheitswertbescheid/Feststellungsbescheid einlegen?
  5. Grundsteuererklärung 2022 noch nicht abgegeben? Lass das LAMA machen. Geht ganz einfach – und schon für schlappe 39,90 Euro.

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Im Oktober 2022 endet die offizielle Abgabefrist für die neue Grundsteuererklärung/Feststellungserklärung. Wenn Du Besitzer:in einer der 36 Millionen Wohnungen, Häuser oder Grundstücke in Deutschland bist, welche 2022 neu bewertet werden müssen, hat auch Dir das Finanzamt einen Einheitswertbescheid nach Hause geschickt. Es wird das letzte Mal sein, denn ab 2025 gilt die Grundsteuerreform – und das alte Einheitswert-System der Grundsteuer ist Geschichte. In diesem Ratgeber-Artikel klären wir die wichtigsten Fragen zum Einheitswertbescheid. Und dazu haben wir noch eine Idee, wie Du Deine Grundsteuererklärung schnell, einfach und online abwickeln kannst: mit LAMA.

1. Wo bekommst Du den Einheitswertbescheid/Feststellungsbescheid her?

Der Einheitswertbescheid wird Dir von Deinem Finanzamt per Post zugeschickt. Du solltest ihn gut aufbewahren. Hast Du ihn doch verlegt, musst Du dich direkt an Dein Finanzamt wenden. Wann Du deinen Einheitswertbescheid bekommst, ist davon abhängig, wann dein Finanzamt über die Änderung des Grundbucheintrags informiert wurde. Wenn Du eine Immobilie kaufst, bekommst Du den Einheitswertbescheid meistens innerhalb von einem Jahr. Länger kann es dauern, wenn Dir ein Haus überschrieben wird oder Du ein Grundstück erbst.

2. Warum brauchst Du den Einheitswertbescheid/Feststellungsbescheid für deine Grundsteuererklärung?

Wenn ab 2025 die neue Grundsteuer gilt und das Finanzamt sich 2022 schon Daten für die neue Berechnungsgrundlage sammelt: Warum brauchst Du dann noch den Einheitswertbescheid? Der Einheitswertbescheid ist die alte Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass das Einheitswertverfahren verfassungswidrig ist, weil es gleichartige Immobilien (auch in Ost- und Westdeutschland) unterschiedlich bewertet hat.

Der Einheitswertbescheid enthält die wichtigsten Daten, die Du für Deine Grundsteuererklärung brauchst. Der Einheitswertbescheid ist eine reine Information über den Immobilienwert und nicht zu verwechseln mit dem Grundsteuerbescheid, der angibt, wie hoch Die Grundsteuer ist, die Du zahlen musst.

3. Welche Daten findest Du im Einheitswertbescheid/Feststellungsbescheid?

Das sind die wichtigsten Angaben, die Du in Deinem Einheitswertbescheid findest:

  • das Aktenzeichen findest Du im Briefkopf. Du brauchst es als Referenz gegenüber dem Finanzamt, wenn Du Zahlungen leistest, Einspruch einlegen möchtest (siehe Punkt 3) oder für Deine Einkommensteuer, um Ausgaben und Einnahmen Deiner vermieteten Immobilien anzugeben. In vielen Bundesländern brauchst Du das Aktenzeichen außerdem, um Deine Grundsteuererklärung abzugeben. In welchen, haben wir dir in unserer Übersicht hier (link) zusammengestellt.
  • die Grundstücksadresse
  • den Namen des Eigentümers sowie bei mehreren Eigentümern eine Aufschlüsselung der jeweiligen Anteile
  • das Feststellungsdatum, das sich immer auf den 1. Januar eines Jahres bezieht

und natürlich:

der Einheitswert samt seiner Berechnung. Der Einheitswert ist neben dem Grundsteuermessbetrag und dem kommunalen Grundsteuerhebesatz das dritte Element zur Berechnung Deiner Grundsteuer. Ab 2025 wird er vom Grundsteuerwert abgelöst.

4. Wann kannst Du Widerspruch gegen den Einheitswertbescheid einlegen?

Die Daten im Einheitswertbescheid solltest Du sicherheitshalber genau prüfen. Es können durchaus Fehler oder Unregelmäßigkeiten vorkommen. Ist das der Fall, musst Du innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheids bei Deinem Finanzamt schriftlich Einspruch gegen den Einheitswertbescheid einlegen und die falschen Berechnungen nachvollziehbar darlegen.

5. Grundsteuererklärung 2022 noch nicht abgegeben? Lass das LAMA machen. Geht ganz einfach – und schon für schlappe 39,90 Euro.

Die Grundsteuerreform 2025 ist ein hartes Stück Arbeit. Und zwar nicht nur für die Finanzämter. Dass das Projekt sogar mehr Arbeit macht, als erwartet, zeigen die Diskussionen über eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Auch Du hast Deine Grundsteuer noch nicht abgegeben? Mach Dir keine Sorgen: Mit LAMA, dem digitalen Tool von der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG und der Kanzlei HSB Steuerberater kannst Du Deine Grundsteuererklärung online, schnell und einfach hinter Dich bringen – und das schon ab unschlagbaren 39,90 Euro.

Du weißt nicht, welche Daten Du für Deine Grundsteuererklärung brauchst? Mit LAMA musst Du nicht ewig danach suchen, unser Tool führt dich Schritt für Schritt im Frage-Antwort-System zu den Angaben, die Du brauchst. Schnell und unkompliziert. Auch mehrere Immobilien sind kein Problem. Und wenn Du fertig bist, kann LAMA Deine Grundsteuererklärung danach auch gleich beim Finanzamt einreichen. Probier’s aus. Hier findest Du alle Vorteile von LAMA auf einen Blick.

Du hast weitere Fragen zur Grundsteuer? Auf unserer Ratgeber-Seite oder bei den FAQs wirst du sicher fündig. Wir haben das Wichtigste für Dich zusammengetragen. Hier (link) haben wir dir eine Übersicht erstellt, welche Daten Du in Deinem Bundesland für die Grundsteuererklärung brauchst.

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Autor: Philipp Fess
Veröffentlicht am 05.12.2022

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