Die Grundsteuerreform

LAMA-Wissen zur Grundsteuerreform 2025

Das kommt auf Dich als Immobilieneigentümer:in zu

  1. Warum die Grundsteuerreform 2025 kommt
  2. Was sich mit der Grundsteuerreform ändert
  3. So erfolgt die (Neu-)Bewertung Deiner Immobilien
  4. Grundsteuererklärung 2022? Lass das LAMA machen: Schnell, unkompliziert und schon ab günstigen 39,90 Euro.

Das Finanzministerium spricht von einem der größten Projekte der Nachkriegszeit. Mit der Grundsteuerreform 2025 kommt aber nicht nur auf die Steuerbehörden einiges an Arbeit zu. Auch die Eigentümer:innen der rund 36 Millionen Grundstücke und Immobilien in ganz Deutschland müssen sich jetzt den unbequemen Fragen der Finanzbehörden zur neuen Grundsteuer stellen. Du bist eine:r dieser Eigentümer:innen? Wir erklären, was jetzt zu tun ist, welche Fristen Du beachten musst und wie Du Dir mit unserer Hilfe unnötige Arbeit ersparen kannst.

1. Warum die Grundsteuerreform 2025 kommt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das alte Grundsteuersystem am 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Zum einen, weil nach der alten Berechnung mit dem sogenannten Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert) gleichartige Grundstücke teilweise unterschiedlich hoch besteuert worden sind, zum anderen, weil die Daten zur Berechnung der Steuer schon vor einer gefühlten Ewigkeit (Westdeutschland: 1964, Ostdeutschland: 1935) erhoben wurden und damit veraltet waren.

Also wurde vom Gesetzgeber eine Grundsteuerreform beschlossen. 2022 wartet deshalb sehr viel Arbeit auf Steuerbehörden, Immobilieneigentümer:innen, sowie Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, denn die Reform greift ab 2025, und bis dahin müssen Millionen von Grundstücken und Gebäuden neu bewertet werden. Die Bewertung hat schon am 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) begonnen, zwischen Juli und Oktober 2022 müssen Du und die anderen Grundstücksbesitzer:innen dann ihre erste Grundsteuererklärung abgeben.

2. Was sich mit der Grundsteuerreform ändert
In erster Linie ändert sich die Berechnungsgrundlage. Auch das neue System orientiert sich zwar weiterhin am Grundstückswert, an der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Kommunen. Aber: Dein Grundstückswert hängt neuerdings vom Bodenrichtwert sowie einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab, die regelmäßig aktualisiert wird. Außerdem spielen jetzt Daten zu Deiner Grundstücksgröße, deiner Wohnfläche, zum Alter des Gebäudes und seiner Nutzung (privat oder betrieblich) eine Rolle.

3. So erfolgt die (Neu-)Bewertung Deiner Immobilie
Im Zuge der Grundsteuerreform wird für Deine Immobilie zunächst der sogenannte Grundsteuerwert festgelegt. Er ersetzt ab 2025 den veralteten Einheitswert und ist einer von drei Faktoren, die die Höhe Deiner Grundsteuer bestimmen – neben dem Grundsteuermessbetrag und dem kommunalen Hebesatz. Alle sieben Jahre erfolgt eine Neubewertung Deiner Immobilie.

Um den Grundsteuerwert zu bestimmen, gibt es für verschiedene Grundstücke und Gebäude unterschiedliche Berechnungsarten: Dabei kommt es zum Beispiel darauf an, ob Dein Grundstück bebaut oder unbebaut ist bzw. ob Du Dein Gebäude als Wohnhaus oder für gewerbliche Zwecke, zum Beispiel als Büro, nutzt.

Diese Punkte spielen bei der Neuberechnung aufgrund der Grundsteuerreform eine Rolle:

  • Die Art der Immobilie
  • Die Größe des Grundstücks
  • Die Bodenrichtwerte
  • Das Alter des Gebäudes
  • Die Wohnfläche des Gebäudes
  • Die Nettokaltmiete (Rohertrag)

Eigentlich wurde ein einheitliches „Bundesmodell“ als Berechnungsgrundlage festgelegt. Daran halten sich aber nicht alle Länder. Eigene Berechnungsgrundlagen gibt es zum Beispiel in Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg.

4. Grundsteuererklärung 2022? Lass das LAMA machen
Bei der Neubewertung kommt ziemlich viel Arbeit und Papierkram auf Dich zu. Du musst wissen, welches Berechnungsmodell für Dich infrage kommt, welche Dokumente Du brauchst und wie Du den Wert Deiner Grundstücke und Gebäude berechnest.

Du magst es lieber einfach und unkompliziert? Das dachten wir uns. Deshalb haben unsere Experten aus der Kanzlei HSB Steuerberater gemeinsam mit der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte das Online-Tool LAMA entwickelt, mit dem Du Deine Grundsteuererklärung online von zuhause aus erstellen und einreichen kannst. Du musst Dich also nicht selbst mit dem ganzen Papierkram herumschlagen.

Und das geht ganz einfach: Du musst nur ein paar Schritt-für-Schritt-Fragen zu Deinen Immobilien beantworten. LAMA checkt Deine Angaben und ergänzt sie bei Bedarf für Dich. Dann kannst Du LAMA Deine Grundsteuererklärung automatisch erstellen und noch am selben Tag digital bei Deinem Finanzamt einreichen lassen. Und das war’s dann auch schon.

Mit LAMA sparst Du nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Denn unser digitales Angebot ist wesentlich günstiger als die Abrechnung über einen Steuerberater, die Dich schnell mal mehr als hundert Euro kosten kann. Mit LAMA kannst Du Dir schon ab 39,90 Euro die Grundsteuererklärung für Deine selbst genutzten Immobilien erstellen und einreichen lassen.

LAMA startet im Frühjahr 2022. Du möchtest sofort Bescheid wissen, wenn der Startschuss für die digitale Grundsteuererklärung gefallen ist? Dann hinterlasse uns hier einfach Deine E-Mail-Adresse.

Lasse Deine Grundsteuererklärung mit LAMA erstellen & spare Geld und Zeit!

Autor: Philipp Fess
Veröffentlicht am 29.04.2022

Grundsteuererklärung in wenigen Minuten mit LAMA erledigen

Verpasse keine Neuigkeiten mehr zum Thema Grundsteuer, Immobilien und Recht.

Jetzt den LAMA Newsletter abonnieren!