Niedersachsen erhebt Strafzahlungen für verspätete Grundsteuererklärungen

Strafzahlungen in Niedersachsen für verspätete Grundsteuererklärung – aber wie halten es die anderen Bundesländer?

Immobilieneigentümer in Niedersachsen, die ihre Grundsteuererklärung noch immer nicht oder nach dem 31. Januar 2023 eingereicht haben, bekommen jetzt unangenehme Post vom Finanzamt. Ab Februar werden rückwirkend pro Monat 25 Euro Verspätungszuschlag fällig – hast du deine Erklärung zum Beispiel bis Ende Mai nicht eingereicht, sind das inzwischen schon 100 Euro. Wartest du noch länger, steigt nicht nur das Bußgeld – du riskierst auch, dass das Finanzamt eine Schätzung vornimmt, die in den allermeisten Fällen ungünstig verläuft. Zudem sind die Schätzungen nach einem Monat bestandskräftig und können nicht mehr angegriffen werden.

Aber wie sehen das die anderen Bundesländer? Wir von LAMA haben das für dich herausgefunden. Die Grundsteuerhotlines oder Finanzbehörden der meisten anderen deutschen Länder bestätigen, dass sie keine Verspätungszuschläge oder Strafzahlungen planen.

Baden-Württemberg lässt dir bis zum 31. Juli Zeit für die Einreichung der Grundsteuererklärung. Danach wollen die örtlichen Finanzämter Mahnungen versenden, verbunden mit der Androhung einer Schätzung deiner Grundsteuerwerte. Im Saarland läuft die Frist am 31. Mai ab, in Thüringen gibt dir das Finanzamt Gelegenheit bis zum 30. Juni. Im Anschluss gehen auch in diesen Bundesländern Mahnungen auf den Weg.

Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen verschicken in den nächsten Tagen und Wochen Erinnerungen für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Reagierst du darauf nicht, dürfte dir auch hier eine Schätzung ins Haus stehen. Allerdings möchte das Finanzministerium in München nur im äußersten Fall diesen Schritt gehen. In der bayrischen Landeshauptstadt sind sich die Beamten bewusst, dass die Grundsteuerreform neues Recht ist und Schwierigkeiten bei der Umsetzung nicht zu Lasten des Immobilienbesitzers gehen sollten.

Nur Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen konnten keine Auskunft geben. Solltest du deine Erklärung noch immer nicht eingereicht haben, ist nun wirklich Eile geboten. Nutze jetzt noch schnell das Grundsteuer-Tool der Kanzleien HSB Steuerberater und Gansel Rechtsanwälte: LAMA führt dich im interaktivem Frage-Antwort-System durch die Erklärung, prüft deine Angaben und übermittelt die Erklärung rechtssicher ans Finanzamt.

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Autor: Sebastian Antrak
Veröffentlicht am 19.05.2023

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