Für viele wird es teurer – was im Grundsteuerbescheid wahrscheinlich auf dich zukommt
Die Spatzen pfeifen es inzwischen von vielen Dächern: Bei der Grundsteuer wird es für die meisten Eigentümer teurer. Bisher klang das allerdings ganz anders. Als die Reform eingetütet wurde, lautete das Credo, Städte und Gemeinden dürften die Grundsteuerreform nicht für höhere Einnahmen missbrauchen. Aufkommensneutral solle alles bleiben, hieß das aus dem politischen Berlin. Nun zweifeln aber immer mehr Experten, dass es dabei auch bleibt. Der Bund Deutscher Steuerzahler schließt aus eigenen Beobachtungen und den Rückmeldungen seiner Verbandsmitglieder, dass die Grundsteuerlast meist nur noch eine Richtung kennt: nach oben. Reiner Holznagel, der Präsident des Steuerzahlerbundes, warnt vor allem private Immobilienbesitzer vor steigenden Steuerkosten. Der Grund für den Wortbruch ist so simpel wie hausgemacht. Den meisten Kommunen fehlt inzwischen durch steigende Energiepreise und höhere Verwaltungskosten viel Geld in den Kassen. Die Verlockung, die Bilanzen durch höhere Grundsteuereinnahmen etwas aufzuhübschen, dürfte nun entsprechend groß sein. Holznagel schließt daraus, dass es schwierig sei, den Vergleichszeitpunkt festzusetzen: „Insofern wird es schwer nachvollziehbar sein, ob die Grundsteuer – ohne Berücksichtigung der gestiegenen Kosten - ab 2025 aufkommensneutral erhoben wird.“
Etwas zurückhaltender gibt sich der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Helmut Dedy: „Wie genau sich die Reform der Grundsteuer auswirken wird, lässt sich erst einschätzen, wenn bereits die Mehrzahl der Grundstücke im Land neu bewertet worden ist.“ Gleichwohl muss nicht jeder mit einer Erhöhung rechnen. Insbesondere bei gemischt genutzten, also solchen mit Wohn- und Gewerbeeinheiten, sowie rein gewerblichen Grundstücken könnten die Grundsteuerwerte niedriger als bisher ausfallen. Denn bei Grundstücken mit Wohnbauten wird deren bewohnbare Fläche in die Berechnung mit einbezogen, außerdem auch in den meisten Bundesländern die Bodenrichtwerte. Diese sind bei Wohngrundstücken in den vergangenen Jahren schneller gestiegen als bei Gewerbeflächen. Damit die Besteuerung nicht ungerecht wird, ruft Helmut Dedy die Städte und Gemeinden nun auf, eine derartige „Lastenverschiebung“ zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken zu verhindern.
Gewiss, das alles sind Vermutungen, die sich auch als falsch herausstellen können. Die tatsächliche Grundsteuerlast bemisst sich am Ende nämlich aus mehreren Faktoren: der Grundsteuermesszahl, den Hebesätzen der Kommunen, die aber erst 2024 festgelegt werden sollen und dem Grundsteuerwert. Wir von LAMA raten dir auf jeden Fall, bei jedem Bescheid genau hinzusehen: Ist der Bodenrichtwert korrekt aus den Datenportalen der Bundesländer übernommen? Stimmen Baujahr aus der Erklärung und dem Bescheid überein? Rechnet das Finanzamt mit der korrekten Wohnfläche?
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