Finanzämter lassen Grundsteuerbescheide bei Einspruch ruhen
Mehrere Finanzämter bestätigen: Grundsteuerwerte erlangen keine Bestandskraft nach Einspruch
Der rbb verkündete am 29. April dieses Jahres gute Neuigkeiten für Eigentümer aus Brandenburg: Im Bundesland werden Grundsteuerverfahren nach einem Einspruch ruhend gestellt, sofern der Steuerzahler die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform bezweifelt. Wir von LAMA wollten daraufhin von den restlichen Finanzbehörden wissen, ob sie genauso vorgehen. Und tatsächlich, auch diese Bundesländer sind mit dabei:
- Berlin
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
Was bedeutet das für dich? Klären wir noch kurz vorher die Begrifflichkeit. Ruhendstellung, das klingt ganz schön technokratisch, fast schon übersachlich. Nun, so ist Behördensprache leider fast immer. Aber das Wort sagt im Prinzip genau das aus, was das Finanzamt damit meint: Es setzt, oder in diesem Falle stellt, etwas zur Ruhe. Etwas meint hier: Dein Grundsteuerverfahren wird pausiert. Sofern du natürlich einen qualifizierten Einspruch eingelegt, in diesem -wie oben bereits erwähnt- die Verfassungsmäßigkeit der Reform in Zweifel gezogen und auf die derzeit laufenden Musterklagen hingewiesen hast. Als Folge erhalten die Bescheide über deine Grundsteuerwerte vorerst keinen Bestand. Das heißt leider nicht, dass du überhaupt keine Steuer zu zahlen hast. Aber das Finanzamt wartet mit der Weiterbearbeitung deines Einspruches so lange ab, bis die Gerichte ihre Urteile in den kommenden Musterprozessen gesprochen haben. Damit erhältst du mehr Zeit für die Prüfung deines Bescheides und kannst in Ruhe die Berechnungen des Finanzamtes nachvollziehen.
Welche Musterklagen sind oder werden eingereicht? Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund bereiten derzeit sechs Klagen gegen das Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, vor: Zwei in Nordrhein-Westfalen und jeweils eine in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Darüber hinaus sind vom Steuerzahlerbund sowie Haus & Grund in Baden-Württemberg zwei Klagen zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des dort geltenden Ländermodells eingereicht worden.
Du möchtest eine Ruhendstellung erreichen? LAMA hilft dir dabei. In unserem LAMA-Einspruchservice beantwortest du einfache Fragen zu deiner Immobilie und dem Bescheid der Behörden. Im Anschluss prüft LAMA deine Daten, bereitet alles vor und übermittelt einen begründeten Einspruch an das Finanzamt. Der Service, entwickelt von den Grundsteuer-Experten von Gansel Rechtsanwälte und HSB Steuerberater, kostet dich einmalig 29,90 Euro und stellt sicher, dass dein Einspruch rechtzeitig und rechtssicher eingereicht wird. Beachte dabei aber, dass du dafür nur eine Frist von einem Monat nach Erhalt des Grundsteuerbescheides hast. Sind Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbetrag einmal bestandskräftig, wird es schwer, gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid vorzugehen.
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