Grundsteuererklärung bereits eingereicht und trotzdem Mahnung vom Finanzamt?

LAMA-Wissen zur Grundsteuerreform 2025

Im Briefkasten findest du eine Mahnung des Finanzamtes, die dich unter Androhung von Verspätungszuschlägen und einer Schätzung zur Abgabe deiner Grundsteuererklärung auffordert, obwohl du diese bereits nachweislich abgeliefert hast? Der Grund könnte in einem vertauschten Aktenzeichen liegen. Im nachfolgenden Artikel erklären wir dir, was es damit auf sich hat und wie du in einem solchen Fall vorgehst.

Deinem Grundsteuerverfahren wird innerhalb des Finanzamtes ein Aktenzeichen zugeordnet. Dabei handelt es sich meist um eine längere Zahlenkette, die aus bis zu 17 Stellen besteht. Wann immer du mit dem Finanzamt in Kontakt trittst, solltest du dieses Aktenzeichen angeben. Nun kann es sein, dass du mehrere Grundstücke hast oder dein Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht, für die das Finanzamt jeweils eigene Aktenzeichen vergeben hat. Diese Aktenzeichen sehen auf den ersten Blick gleich aus und unterscheiden sich oft nur anhand weniger Ziffern. So passiert es leicht, dass Aktenzeichen vertauscht werden. Trägst du auf deiner Grundsteuererklärung ein falsches Aktenzeichen ein, kann die Verwaltung damit erst einmal nichts anfangen. Für die Beamten handelt es sich auf den ersten Blick um einen neuen Vorgang – das eigentliche dir zugewiesene Aktenzeichen ist es jedenfalls nicht. Problematisch wird es aus einem Grund: Dir sagt es keiner. Zumindest nicht die ELSTER-Schnittstelle, denn deren Programmierung fragt nur ab, ob das eingegebene Aktenzeichen überhaupt dem grundlegenden Ziffernalgorithmus der Finanzverwaltung entspricht, aber nicht, ob das Aktenzeichen auch zum erklärten Grundstück passt. Theoretisch wäre es also sogar möglich, die Nummer deiner Einkommensteuererklärung - denn diese entspricht demselben Format wie ein Aktenzeichen bei der Grundsteuer - in das korrespondierende Feld der Grundsteuererklärung einzutragen, ohne dass du dazu eine Fehlermeldung erhältst.

Wie reagieren die Finanzämter?

Im Finanzamt beginnt nun aber der Mahnprozess, da die Verwaltung immer noch auf die Erklärung zum Aktenzeichen wartet, das sie dir ursprünglich zugewiesen haben. In Folge schicken sie dir Erinnerungsschreiben bzw. Mahnungen, die vielfach bereits mit der Androhung von Strafzahlungen oder einer Schätzung des Grundsteuerwertes verbunden sind. Du bist dir natürlich keiner Schuld bewusst, schließlich hast du ja auch das Transferprotokoll von ELSTER vorliegen, das die Abgabe beweist. Trotzdem, die Beamten stellen sich weiterhin quer.

Zusammengefasst:

  • Das Aktenzeichen wird von dir wegen der schieren Menge an Ziffern vertauscht
  • Das „falsche“ Aktenzeichen nutzt du für deine Grundsteuererklärung
  • Mit dieser Nummer kann das Finanzamt nichts anfangen und wartet weiterhin auf die Erklärung zum ursprünglichen Aktenzeichen
  • Daher schickt es dir nach einiger Zeit Erinnerungsschreiben und schließlich Mahnungen Auf Nachfrage reagieren die Ämter unterschiedlich. Manche erkennen den Irrtum und stoppen den Mahnprozess. Andere hingegen verlangen tatsächlich eine neue, vollständige Erklärung zum „neuen“ Aktenzeichen.

  Was du tun kannst

  • Prüfe, ob das Aktenzeichen deiner abgegebenen Erklärung und dem der Mahnung oder Erinnerung übereinstimmen. Falls nicht, weise das Finanzamt darauf hin und bitte darum, von einer erneuten Grundsteuererklärung abzusehen und das Aktenzeichen zu korrigieren.
  • Wenn Flurstücke nebeneinander liegen, sollten sie als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden und nur ein Aktenzeichen zugewiesen bekommen. Der Verarbeitungsprozess der Finanzämter macht daraus aber doch manchmal unterschiedliche Einheiten und ordnet ihnen auch verschiedene Aktenzeichen zu. Daraufhin bekommst du ebenfalls eine Mahnung, die Grundsteuererklärung für die „fehlenden“ Grundstücke zu ergänzen. Hier meldest du dich ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter und bittest ihn, deine Flurstücke als eine Gruppe zu behandeln und deine Erklärung entsprechend zu korrigieren.
  • Das Finanzamt mahnt dich zur Abgabe einer Erklärung, aber deine Prüfung der Aktenzeichen zeigt, dass beide gleich sind? Dann fehlen wahrscheinlich einige Angaben in der Erklärung oder sind fehlerhaft. Frage das Finanzamt, ob sie die Punkte ergänzen können, statt von dir eine erneute Erklärung zu verlangen.
Autor: Sebastian Antrak
Veröffentlicht am 16.06.2023

Grundsteuererklärung in wenigen Minuten mit LAMA erledigen

Verpasse keine Neuigkeiten mehr zum Thema Grundsteuer, Immobilien und Recht.

Jetzt den LAMA Newsletter abonnieren!